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Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich für Unternehmen

Die Betriebsrente soll in den kommenden Jahren zu einer noch bedeutsameren Säule im deutschen Rentenkonzept ausgebaut werden. "Ein wichtiger Schritt, um auch in Zukunft das Rentenniveau in Deutschland zu stabilisieren", merkt Expertin Martina Baedorf an und ergänzt: "Schon in der Vergangenheit hat die Gothaer Versicherung den Unternehmen die entsprechenden Produkte zur Verfügung gestellt, um eine Betriebsrente in ihren Firmen zu installieren. Diese Erfahrung setzen wir jetzt in der Beratung zu den Veränderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz natürlich ein, um die bestmögliche Lösung für Betrieb und Mitarbeiter zu entwickeln." Wer zu diesem komplexen Thema sachorientierte Beratung sucht, findet in Martina Baedorf eine exzellente Ansprechpartnerin.
 
Artikel vom 16/05/2018

<strong>Betriebsrentenstärkungsgesetz</strong> – Was verändert sich für Unternehmen
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Gibt es schon eine Betriebsrente oder noch nicht?

Gibt es schon eine Betriebsrente oder noch nicht?

Martina Baedorf begleitet schon seit Jahren Unternehmen bei der Einführung von Betriebsrenten

"Für unsere Beratung zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz sind zunächst zwei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung: Besteht in einem Unternehmen bereits eine Betriebsrente oder nicht und ist das Unternehmen tarifgebunden oder nicht"?", leitet Martina Baedorf in die Thematik ein. Denn je nach Antwort auf diese grundsätzlichen Fragen unterscheidet sich auch der Anpassungsbedarf durch das neue Gesetz. "Für alle Unternehmen, die noch keine Betriebsrente eingeführt haben gilt, dass die Betriebsrente vor allem für die Mitarbeiter deutlich attraktiver geworden ist. Damit kann dieses Thema bei dem sich verschärfendem Fachkräftemangel spürbar an Bedeutung gewinnen. Die Unternehmen, die ein modernes, leistungsstarkes Betriebsrenten-System anbieten können, verfügen bei der Suche nach den besten Mitarbeitern eindeutig über einen Wettbewerbsvorteil. Hat man sich als Unternehmer bisher eher gescheut, in diesem Bereich aktiv zu werden, sollte man das neue Gesetz zum Anlass nehmen und diese Position noch einmal überdenken", empfiehlt die Gothaer-Spezialistin Martina Baedorf den INCENTO-Lesern.

Beratungstermin vereinbaren

Für alle Unternehmen gilt, dass die Veränderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz individuell geprüft werden müssen. "Von dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bis zur Förderung der Geringverdiener – eine ganze Reihe von neuen Regelungen sind zu beachten. Natürlich gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer die bestehenden Systeme umgestellt werden können. Aber für viele Unternehmen gilt, dass sie sich zeitnah über die neuen Vorgaben informieren sollten, um spätere Doppelzahlungen zu vermeiden. Denn dies ist zum Beispiel im Bereich der Arbeitgeberzuschüsse nicht gänzlich auszuschließen. Wir empfehlen, dass alle Unternehmer im Verlaufe dieses Jahres Rechtssicherheit herstellen und ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen anpassen sollten." Sowohl für Unternehmen, die eine Betriebsrente bereits implementiert haben als auch für Firmen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum Anlass nehmen möchten, um eine Betriebsrente einzuführen, steht Martina Baedorf gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.